
Wegen Versicherungs-Regeln: Ferienwohnungsbesitzer in Blatten fühlen sich benachteiligt
Ein Jahr nach dem Bergsturz in Blatten sorgt eine Sonderregelung für Verunsicherung: Wer die vollen 100 Prozent seiner Versicherungssumme erhalten will, muss im Kanton Wallis investieren. Ein Zweitwohnungsbesitzer wehrt sich.


















