Erste Meldung22. Sept., 07:35
Steuern: Steuerfalle Wiesn – Chef-Runden im Bierzelt können teuer werden
Wenn Mitarbeiter auf Firmenkosten feiern, zählt das als geldwerter Vorteil. Der Fiskus gewährt hier einen Rabatt. Der gilt seit 2026 aber nicht mehr, wenn Führungskräfte allein feiern.
Handelsblatt•Laura de la Motte