Mehr als zwei Jahre läuft das Terminal für Flüssiggas auf Rügen schon – trotz Kritik der Nachbarn. Die Gemeinde Binz hatte Sicherheitsbedenken, das Bundesverwaltungsgericht wies eine Klage nun zurück.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Gemeinde Binz gegen das Flüssigerdgas-Terminal vor der Insel Rügen als unzulässig abgewiesen.
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Das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen beschäftigt am Mittwoch (11.00 Uhr) erneut das Bundesverwaltungsgericht. Es verhandelt in Leipzig über eine Klage der Gemeinde Binz gegen die Anlage.