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Bundestag berät über härtere Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen
In brief
Der Bundestag berät über einen Gesetzentwurf zu härteren Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raubdelikten. Der Entwurf sieht dafür Mindeststrafen von fünf Jahren vor. Justizministerin Hubig setzt zusätzlich auf Aufklärung.
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