Die Baumarktkette Obi kann laut einem BGH-Urteil keinen Markenschutz für die Farbe Orange beanspruchen. Verbraucher sehen die Farbe nicht als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen, so die Begründung.
Die Baumarktkette Obi wollte sich die Farbe Orange als Marke schützen lassen. Der Bundesgerichtshof lehnte das ab, weil der Farbton nicht eindeutig auf Obi hinweise.